MIETBEDINGUNGEN
- Der Mietvertrag für das Ferienhaus wird durch Unterzeichnung durch beide Parteien oder die Bestätigung der Reservierung per E-Mail und der Zahlung einer Anzahlung (min. 30%, aber nicht weniger als 100 EURO) abgeschlossen. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsunterzeichnung geleistet, erlischt der Vertrag. WIR MOCHTEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HINWEISEN, DASS DIE ANZAHLUNG NICHT RÜCKERSTATTET WIRD, DAHER BITTEN WIR UM WOHL ÜBERLEGTE RESERVIERUNGEN.
- Als Unterzeichnung des Vertrages gilt auch die Anzahlung, per Überweisung auf das im Vertrag angegebene Konto oder per E-Mail.
- Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter gemäß den Bestimmungen des Vertrages Zugang zu den Räumlichkeiten und Geräten in einem für die vereinbarte Nutzung geeigneten Zustand zu gewähren.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus bestimmungsgemäß zu nutzen und darf ohne Zustimmung des Gastgebers keine Zimmer in dem Ferienhaus untervermieten.
- Die Aufnahme von zusätzlichen Personen im Ferienhaus ist nur mit Zustimmung des Gastgebers möglich und erfordert eine zusätzliche Gebühr.
- Das Ferienhaus wird dem Mieter zusammen mit der Ausstattung übergeben, deren Zustand von den Parteien bei der Entgegennahme und Rückgabe der Räume überprüft werden sollte. Der Mieter ist für jegliche Schäden und übermäßigen Gebrauch der Ausstattung verantwortlich. Etwaige Mängel oder Beschädigungen an der Ausstattung sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Der Mietpreis beinhaltet nicht die Reinigung des Ferienhauses (sofern es nicht anders vereinbart wurde).
- Der Mieter kann die Reinigung der Unterkunft während des Aufenthaltes gegen eine Gebühr von 50 EURO einrichten lassen.
- Der Mieter kann vom Vertrag bis spätestens einen Monat vor Beginn des Aufenthaltes zurücktreten, indem er den Vermieter schriftlich über den Rücktritt informiert. Erfolgt der Rücktritt zu spät oder die gemietete Unterkunft wird nicht in Anspruch genommen, kann der Vermieter die Zahlung der gesamten Unterkunftsgebühr verlangen.
- Tritt der Mieter den Aufenthalt nicht innerhalb von 24 Stunden ab dem geplanten
Aufenthaltsbeginn an, kann der Vermieter diese s Ferienhaus an eine andere Person vermieten.
- Die Unterbrechung des Aufenthaltes durch den Mieter entbindet ihn nicht von der Zahlung der gesamten Mietgebühr. Bei schicksalbedingten, durch den Mieter unverschuldeten Verhinderungen, kann der Vermieter die Gebühr für den ungenutzten Aufenthalt um einen Teil reduzieren, den er aufgrund der Nichtnutzung der Leistungen sparen wird.
- Die Haltung von Haustieren im Ferienhaus ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter ist nicht gestattet.
- Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, ohne die Verpflichtung zur Rückerstattung der vom Mieter gezahlten Gebühren, wenn der Mieter die Unterkunft vertragswidrig nutzt oder wenn sein Verhalten gegen die Grundsätze des sozialen Rücksichtnahme verstößt und die Erholung anderer Menschen verhindert.
- Der Vermieter hat das Recht, den Zustand des Ferienhauses und deren Nutzung jederzeit zu überprüfen.
- Verwendung von Haushaltsgeräten, tragbarer Audio- und Videogeräte und anderer Elektrogeräte, die nicht zu der Austattung gehören ist ausschliesslich mit Zustimmung des Vermieters gestattet.
- Der gebuchte Aufenthalt stellt keine Versicherung gegen Personen-, Diebstahl- und Sachschäden dar.
- Der Vermieter hat keine Rezeption, der Check-in erfolgt bis 22.00 Uhr, nur nach einer früheren Absprache auch zum späteren Zeitpunkt möglich.
- Jeder Gast verfügt über einen zugewiesenen Parkplatz für sein Fahrzeug, das Parken ist kostenlos und unbewacht.
- Im Ferienhaus gilt es ein kategorisches RAUCHVERBOT!! bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe von 400,00 EUR (es sind die Kosten für das Waschen aller Holzoberflächen vom Tabakrauch und das Waschen von Bettwäsche).
- Der Miettag dauert von 16.00 Uhr bis 11.00 Uhr des Folgetages. Eine Verlängerung um 4 Stunden führt zu einer zusätzlichen Zahlung für den gesamten nächsten Tag, sofern nicht anders vereinbart.
- Zahlung der Mietgebühr für die Anmietung des Ferienhauses:
Am Tag der Ankunft ist der Mieter nach erfolgten Übergabe verpflichtet, dem Vermieter einen Ausweis zur Registrierung vorzulegen und die Gebühr für den gesamten Aufenthalt (abzüglich der Anzahlung) + Kurabgabe zu entrichten, deren Höhe vom Stadtrat von Zakopane festgesetz wurde.
- Die Gebühr für ungenutzte Nächte ist nicht erstattungsfähig.
- Nicht registrierte Personen dürfen sich nur bis 22.00 Uhr und nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter im Ferienhaus aufhalten.
- Die Zahlung der Aufenthaltsgebühr gilt als Anerkennung dieser Bestimmungen.
Ein Verstoß gegen die geltenden Vorschriften führt zur sofortigen Beendigung des Vertrages und damit zum Verlassen der Anlage.
WIR WÜNSCHEN IHNEN EINEN ANGENEHMEN AUFENTHALT